Projektgrundstück in zentraler Lage von Falkensee – Attraktives Entwicklungspotenzial im Mischgebiet

Bearbeitungsnr.

FSGG01BAH33

2228 m²

Größe

Kaufpreis

1.200.000 €

Preise & Kosten

Kaufpreis

1.200.000 €

Provision

7,14% vom Kaufpreis inkl. 19% MwSt.

Allgemein

Ort

14612

Straße

auf Anfrage

Größe

2228 m²

Bebauung

F 43 Bebauungsplan m²

Verfügbar ab

nach Vereinbarung

Ausstattung

  • Erschlossen
  • bebaubar mit Ein-/Mehrfamilienhaus
  • bis zu 3 Vollgeschosse
  • Bebauungsplan
  • Abriss Gebäude

Beschreibung

Für Investoren und Projektentwickler bietet dieses Grundstück die seltene Gelegenheit, ein innerstädtisches Neubauprojekt in einer nachhaltig nachgefragten Lage zu realisieren. Die Kombination aus zentralem Standort, bestehendem Planungsrecht und flexibler Mischnutzung schafft hervorragende Voraussetzungen für die Entwicklung hochwertiger Wohn- und Gewerbeflächen.

Die Neubebauung ist ausschließlich innerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Baufeldes zulässig. Innerhalb dieser Baugrenzen kann nach derzeitiger Einschätzung eine bebaubare Grundfläche von ca. 250 m² realisiert werden. Bei einer mehrgeschossigen Bebauung eröffnet sich somit ein Entwicklungspotenzial von ca. 600 m² Wohn- und Gewerbefläche, vorbehaltlich der abschließenden Prüfung und Genehmigung durch die zuständigen Behörden.
Der hintere, nicht durch das Baufeld beanspruchte Teil des Grundstücks bietet zusätzliches Entwicklungspotenzial für eine sinnvolle Ergänzung der geplanten Neubebauung. Hier können nach entsprechender Abstimmung mit den zuständigen Behörden beispielsweise Stellplätze, Kellerersatznebengebäude sowie ein kleiner Spiel- und Aufenthaltsbereich für Bewohner geplant und umgesetzt werden. Dadurch lässt sich eine attraktive Kombination aus moderner Bebauung, erforderlicher Infrastruktur und hoher Aufenthaltsqualität schaffen.

Sämtliche Bauvorhaben sind auf Grundlage der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans sowie der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu planen und genehmigen zu lassen. Die konkrete Bebaubarkeit ist im Rahmen einer Bauvoranfrage bzw. eines Bauantrags mit den zuständigen Behörden abzustimmen.

 

Bebaubarkeit:

– F 43 Bebauungsplan
– Mischgebiet
– Front 28 m
– bebaubare Grundfläche ca. 250 m²
– bis 3 Vollgeschosse
– ca. 600 m² Wohn- und Gewerbefläche
– Abrissgebäuden

Lage

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